Beschwerdestelle LkSG / Meldungen nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Nach § 8 und 9 des LkSG müssen Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einrichten, das die vertrauliche Meldung von Menschenrechts- und Umweltverletzungen ermöglicht, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens sowie dessen direkten und indirekten Lieferanten entstehen können. 

 

Die Unternehmen sollen ein Frühwarnsystem schaffen, durch das im besten Fall Schäden für Mensch und Umwelt verhindert oder jedenfalls minimiert werden, wenn ein Verstoß erfolgt ist oder dessen Eintritt droht.

 

Herr Rechtsanwalt Andreas Riegel nimmt für die Stadtwerke Bonn GmbH die Aufgabe der Beschwerdestelle gemäß LkSG. Mit dem untenstehenden Formular können Sie uns Daten zu dem Verstoß / zu dem Vorfall anonym oder mit Ihren Kontaktdaten versehen zukommen lassen. Wir werden Ihre Meldung schnellstmöglich bearbeiten und uns ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

 


Kontaktformular zur Abgabe von Meldungen nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz:

(Angaben der absendenden Person zu ihrer Identität sind freiwillig, die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder)

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