Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftskriminalität hat immer Konjunktur. Auch in diesem Jahr wird voraussichtlich wieder jedes zweite Unternehmen in Deutschland Opfer wirtschaftskriminellen Handelns, wobei die internen und externen Täter zunehmend professionell und mit hoher krimineller Energie agieren. Hohe Schadenssummen sind die Folge des oftmals konspirativen Vorgehens der Täter, das sich häufig über viele Jahre fortsetzt.

 

Wir unterstützen Sie dabei, durch effektive Korruptionsprävention oder im Ernstfall durch ein straffes KorruptionsFolgenManagement Vermögensschäden zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen und wieder gut zu machen. Beide Aufgaben sind im Übrigen Verpflichtung für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Bei unzureichenden Organisationsstrukturen im Unternehmen oder nachlässiger Verfolgung von Schadensersatzansprüchen drohen eigene Strafbarkeit und/oder persönliche Haftung. 

 

Unser Ziel ist es stets, Unternehmen der Privatwirtschaft und die öffentliche Hand gleichermaßen vor Korruption und anderen Formen der Wirtschaftskriminalität zu schützen. Vollständig ausschließen lassen sich Straftaten jedoch nie. Wenn Sie durch Korruption oder andere wirtschaftskriminelle Handlungen Schäden erlitten haben, stellen wir Ihre umfassende Beratung und Vertretung sicher. Wir sind aufgrund langjähriger Erfahrung und diverser hochkomplexer Fälle branchenübergreifend mit dem Thema Korruptionsbekämpfung vertraut. 

 

Korruptionsprävention:

  • Durchführung einer Risiko- und Schwachstellenanalyse, Erstellung eines Risikoprofils und Erarbeitung konkreter Vorschläge für eine Verbesserung des Schutzes gegen Korruption und sonstige Wirtschaftskriminalität
  • Prüfung bereits vorhandener Kontrollstrukturen und -instrumente auf Wirksamkeit und Optimierungsbedarf, wobei wir ein besonderes Augenmerk auf Transparenz und effektive Kontrollen legen
  • Abgestimmt auf die Bedürfnisse unserer Mandanten erarbeiten wir ein Konzept für die Einrichtung eines wirksamen Compliance Programms und unterstützen Sie bei dessen Umsetzung
  • Wir stehen Ihnen als Ombudsmann zur Verfügung, damit Mitarbeiter, Geschäftspartner oder Dritte die Möglichkeit haben, Hinweise und Informationen auf dolose Handlungen mitzuteilen
  • Wir führen Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter durch, um die Sensibilität für Korruption und sonstige Wirtschaftskriminalität zu steigern 

KorruptionsFolgenManagement:

  • Umfassende und zeitnahe Sachverhaltsermittlung und -aufklärung in Fällen von Korruption oder anderen wirtschaftskriminellen Handlungen 
  • Im Rahmen des rechtlich Zulässigen Beschaffung von Beweismitteln, Befragung von Zeugen und Aufspürung von Vermögenswerten im In- und Ausland. Konsequente Verfolgung sämtlicher Ermittlungsansätze und zu diesem Zweck Kooperation mit erfahrenen Wirtschaftsermittlern
  • Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse und Prüfung, welche weiteren Schritte ggf. notwendig sind, um Ihre Interessen zu wahren
  • Gerichtsverwertbare Aufbereitung aller Tatsachen und Indizien und Schaffung einer starken Position für die außergerichtliche und/oder gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Fortlaufende Analyse der Chancen und Risiken für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung und Entwicklung durchsetzungsstarker Prozessstrategien
  • Prüfung, inwieweit die Erstattung einer Strafanzeige in Korruptions(verdachts)fällen sinnvoll und Ziel führend ist und ggf. Gewährleistung einer konstruktiven Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden
  • Erarbeitung einer Strategie für ein professionelles Krisenkommunikations-Management und Schulung der Führungskräfte für den souveränen Umgang mit Medien und Öffentlichkeit gemeinsam mit einem auf Krisen-PR spezialisierten Coach