Die Beschaffung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen durch die öffentliche Hand oder Private, die dem Vergaberecht unterworfen sind, stellt für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Aufgrund der häufig komplexen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Anforderungen kommt es für ein rechtssicheres Vergabeverfahren auch auf Feinheiten an. Umfassendes Fachwissen in den relevanten vergabe- und vertragsrechtlichen Themen ist unerlässlich, aber nicht selten sind auch gesellschafts-, kartell- oder wettbewerbsrechtliche Fragen von Bedeutung, um nur einige weitere einschlägige Rechtsgebiete zu nennen.
Wir unterstützen öffentliche und private Auftraggeber, die bei ihren Beschaffungen an nationales und/oder europäisches Vergaberecht gebunden sind, umfassend bei der gerichtsfesten Konzeption und Durchführung ihrer Vergabeverfahren von der Bedarfsprüfung und -festlegung bis hin zur Zuschlagserteilung einschließlich etwaiger Rechtsschutzverfahren.
Potenzielle Auftragnehmer begleiten wir über den gesamten Zeitraum ihrer Teilnahme an einem Vergabeverfahren. Wir sichern ihre Chancen auf eine Auftragserteilung vom Zeitpunkt einer Bekanntmachung an über Teilnahmewettbewerb und Angebotsphase bis hin zur Vergabeentscheidung einschließlich der Durchführung von Nachprüfungsverfahren, sofern notwendig.